Corona - Wichtige Hinweise

Test- und Quarantäneregelung gilt nicht für Ihren Zahnarztbesuch!

Nach §4 Absatz 1 Nr.1 der Coronavirus-Einreiseverordung vom 13.01.2021 in Verbindung mit §2 Absatz 1 Nr.3 der Verordnung (CoronaEinreiseVerordnung) gilt die Test- und Quarantänepflicht nicht, sofern die Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland unter 24 Stunden beträgt und triftige Gründe, dazu gehört eine Zahnbehandlung, vorliegen.

Für Patienten mit Wohnsitz in Kantonen, die an Deutschland angrenzen, gilt diese 24 Stunden Sonderregelung, sofern eine Einreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs geschieht.

Dies sind die Kantone Appenzell (Inner- und Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Land, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Die Einreise mit dem Auto oder dem Zug nach Deutschland ist derzeit ohne schriftliche Bestätigung Ihres Zahnarztes oder Arztes möglich.

Bei der Rückkehr in die Schweiz müssen Sie auch nicht in Quarantäne, da unsere Praxis nicht in einem Risikogebiet liegt. Sie können also problemlos in die Schweiz zurückkehren.

Letule Karte Anfahrt

Anschrift

Dr. Letulé, Dr. Dufner & ZA Späth
Hauptstraße 44
79807 Lottstetten

+49 7745 1508
info@letule-dufner.de

Sprechzeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Fr.

08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Gute kostenlose Parkmöglichkeiten direkt an der Praxis sind vorhanden und der Zugang ist rollstuhlgängig gestaltet.

Anreise mit der Bahn:
Eine Anreise nach Lottstetten ist mit der S-Bahn Zürich-Schaffhausen im Stundentakt möglich (Halbstundentakt ist im Ausbau). Der Bahnhof SBB Lottstetten liegt nur ca. 300m von uns entfernt und kann in 5-7 Minten zu Fuß gut erreicht werden.

Hier steht Ihnen eine Anfahrtsskizze als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!